Grösster Schweizer Destillen Shop!
Account
  •  Anmelden
  • Vergleichen Sie (0)
Destillen.ch
shopping_cart Auschecken 0 Artikel

Keine Produkte im Einkaufswagen. `

  • 
    Hotline:
    052 620 34 34
  •  office@destillen.ch
Shop Categories
  • Kupferdestillen
    • Alambic
    • Alquitaras
    • Glasdestillen
    • Kolonnenbrenner
    • Spezial Destillen
    • Tischdestillen
  • Destillier Zubehör
    • Messen & Abfüllen
    • Zubehör Destillen
    • Heizen & Kühlen
    • Holz & Fässer
    • Gärfässer & Spunde
    • Hefen & Zusätze
  • Wassersysteme von EVODROP
    • Wohnung Büro Zuhause
    • Haus, Liegenschaften - Kombi
    • Industrie
  • Kupfer, Garten & Küche
    • Küche
    • Garten
    • Kupfer Dekoration
    • Diverse Kupferwaren
    • Hack & Steakmesser
  • Glaswaren
    • Apothekerflaschen
    • Färbeblöcke & Pipettenflaschen
    • Pipetten & Sonstiges
    • Petrischalen aus Glas
    • Reagenzgläser
    • Sodaglas Reagenzgläser
    • Starkwandige Reagenzgläser
    • Graduierte Reagenzgläser
    • Borosilikat Glas
    • Reagenzglas Gestelle
    • Trichter & Faltenfilter
  • Ihr Kundenbereich
  • Blog


  1. Home
Categories  
  • Startseite
    • Kupferdestillen
      
      • Glasdestillen
      • Alambic
      • Stahl Destillen
      • Spezial Destillen
      • Kolonnenbrenner
      • Alquitaras
      • Tischdestillen
    • Destillier Zubehör
      
      • Zubehör Destillen
      • Holz & Fässer
      • Hygiene & Reinigung
      • Messen & Abfüllen
        • Hydrolate & Öle
        • Alkohol
        • Abfüllen
        • Temperatur
        • Messbehälter
      • Hefen & Zusätze
      • Heizen & Kühlen
        • Heizen
        • Kühlen
      • Gärfässer & Spunde
    • Kupfer, Garten & Küche
      
      • Diverse Kupferwaren
      • Küche
      • Garten
      • Kupfer Dekoration
      • Hack & Steakmesser
    • Glaswaren
      
      • Apothekerflaschen
        • Weithals
        • Klarglas
        • Braunglas
      • Reagenzgläser
        • Sodaglas Reagenzgläser
        • Reagenzglas Gestelle
        • Borosilikat Glas
        • Starkwandige Reagenzgläser
        • Graduierte Reagenzgläser
      • Pipetten & Sonstiges
      • Färbeblöcke & Pipettenflaschen
      • Trichter & Faltenfilter
      • Petrischalen aus Glas
    • Topseller Destillen
    • Ausverkauf
    • Wassersysteme von EVODROP
      
      • Wohnung Büro Zuhause
      • Haus, Liegenschaften - Kombi
      • Industrie
Botanicus Schweiz
Gesetz: Alkohol herstellen/brennen: illegal

Gesetz: Alkohol herstellen/brennen: illegal

Beitrag von     Ramon Schwyn     Aug 10, 2021     Destillen.ch Blog     3Bemerkungen

Alkohol herstellen|brennen - ein paar Fakten und Hintergründe zur aktuellen Gesetzeslage in der Schweiz

Als erstes müssen wir leider darauf hinweisen: "Jegliches Brennen/destillieren von alkoholhaltigen Flüssigkeiten ist verboten in der Schweiz"! Dies leider ohne "Wenn und Aber", selbst wenn der (Rein)Alkohol schon mit 29.-/Liter Reinethanol bereits versteuert ist.
- Wir finden dieses Gesetz weder Zeitgemäss noch förderlich für die Schweizer Wirtschaft!
- Wir engagieren uns dafür, dass jeder erwachsener Schweizer Bürger wider "mündig" ist und wie in verschiedenen Ländern wenigstens die Destillation von Geringmengen Alkohol (unter Voranmeldung) wieder legal möglich ist!

Erst ab 400l/Reinalkohol/Jahr und mit mühsamen Auflagen

Die aktuelle Gesetzeslage sieht vor, dass nur Alkohol destillieren darf, wer über eine Bewilligung Konzession der Eidgenössischen Alkoholverwaltung verfügt. In der Praxis kann eine solche Bewilligung nur erhalten, wer nebst einwandfreiem Leumund "garantieren" kann, dass er im Verlauf der ersten 3 Jahren in einem Jahr mindestens 400l Reinalkohol destilliert.
- Dies ist für Tüftler von neuen Gin, Whisky, Rum, Schnaps-Sorten ein Unding und verunmöglicht es den Schweizern selbst eine in der Schweiz entwickelte "Drink-Grundlage" zu entwickeln.
- Wer die Alkohol-Handelsstatistik betrachtet, dem fällt auf, dass die Schweiz Unmengen an Alkohol aus dem Ausland importiert und davon einen Bruchteil exportiert oder selbst herstellt.
- Wer im Besitz einer solchen Bewilligung ist, muss jede Destille ob 2,3l oder 500l vor dem Import anmelden und eine separate Bewilligung, Nummer erhalten, wo alle Daten über die Destille erfasst werden.
- Mit der Tatsache, dass die Schweizer Alkoholverwaltung selbst im Falle einer Bewilligung, jede klassisch, historische Destille welche nicht über ein mechanisches Rührwerk verfügen verbieten (obwohl beim aromatisieren von Alkohol (Gin) dies vollkommen unnötig ist) rundet Sie die unverständlichen Restriktionen zur Veredelung ab.

Sonderbewilligungen und "Kantönli Geist"

Dies finden wir schade, da dadurch auch altes Wissen nicht mehr so weitergegeben werden kann wie dies früher war. So wird mit den noch spärlich vorhandenen "Sonderbewilligungen für Bauern mit Vieh" einiges an Wissen nicht überliefert werden können. 

Selbst für namhafte Schweizer Destillerien ist es nicht einfach für Kurse als Beispiel 10-20 3l Destillen bewilligt zu kriegen - also nur für die Herstellung von Alkohol. 

Destillen bis und mit 3l Fassungsvermägen sind in der Schweiz - für die Verwendung von der Herstellung von ätherischen ölen und Hydrolaten - nicht melde- oder bewilligungspflichtig.

Seit dem Jahre 2019 ist die Schweizer Alkoholverwaltung (einst EAV) neu der Eidg. Zollverwaltung unterstellt. Dadurch hat sich die Situation unseres Erachtens sogar noch verschlimmert: Je nach Region beurteilt die Zollverwaltung die Fälle anders. In manchen Kantonen ist die Bewilligung für eine Destille über 3l relativ einfach wenn garantiert werden kann, dass damit kein Alkohol gebrannt wird. Wir hörten gar von "mobilen Brennern" in anderen Kantonen wird dies dann wiederum verneint und auch diese Bewilligung erschwert.

Als grösster Schweizer Destillen Händler und Netzwerk, dürfen wir nicht mal mehr (seit dem Wechsel) Destillen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 3l - welche ganz klar für die Herstellung von ätherischen ölen sind - "Vorimportieren" sodass Kunden diese bei uns in Schaffhausen anschauen könnten. Es herrscht eine Willkür.

Hilfe aus der Wirtschaft oder Politik?

Dies würde man sich erhoffen - und wir möchten diesen Gedanken auch nicht verlieren. Wenn Sie uns in irgend einer Form unterstützen können, einer Partei zugehörig sind, würden wir uns über eine Kontaktaufnahme freuen. Wir werden dafür kämpfen, dass wir Schweizer Bürger wieder mündig gesprochen werden und diese veraltetes Gesetz endlich zu Gunsten des Wissens und der Wirtschaft zeitgemäss angepasst wird.

Gründung eines Vereins?

Bereits im Gespräch mit Interessensgenossen kam die Idee auf, einen Verein zu gründen, welcher eine Bewilligung für die Destillation von Alkohol anstrebt um dies dann "zu teilen" und es Mitgliedern erlaubt selbst Alkohol zu destillieren ohne sich binden und verpflichten zu müssen. Für jegliche Unterstützung oder Hinweise sind wir dankbar.

über Fragen, Unterstützung, Kritik und Anregungen freuen wir uns.

Ihr Destillen.ch Team

3Bemerkungen

    • Avatar
      Pasqualino Meo
      Okt 7, 2021

      Hallo zusammen Zuerst einmal vielen Dank für eure großartige Website. Ich bin absolut dabei euch in jeder Art zu unterstützen. Es ist eine Farce, wenn man die Brennereikonzession durchgeht und belegen muss das man in den letzten 3 Jahren eine Jahresproduktion von 200 Liter reinem Alkohol erstellt hat. Wie soll das gehen, wenn ich gar keine Bewilligung habe? Da beisst sich der Hund in den eigenen Schw.... Es sollte so sein wie beim Bierbrauen "Zitat aus dem Internet": Solange Bier unentgeltlich abgegeben und konsumiert und eine bestimmte Ausstossmenge nicht überschritten wird (400 Liter pro Privatperson respektive 800 Liter pro Jahr für Vereine), ist keine Biersteuer zu bezahlen und somit keine Anmeldung als Brauerei notwendig. Selbstverständlich soll die Ausstossmenge dem Alkoholgehalt angepasst sein. Ich wäre auch bereit die Alkoholsteuer zu bezahlen, sofern ich dann ohne schlechtes Gewissen mein eigener Schnaps brennen darf. Sofern die Idee mit der Gründung eines eigenen Vereines immer noch steht, bin ich mit vollem Engagement dabei (bitte Meldet euch) Destillative Grüsse aus dem Säuliamt Pasqui Meo

      Antworten
    • Avatar
      Timothy
      Dez 9, 2021

      Freie Markwirtschaft am Arsch. Hauptsache der Rubel rollt. Ein Wunder, dass man noch selber Einmachen darf. Kommt bestimmt auch noch, dass zb. selber Brotbacken ein verbrechen ist.

      Antworten
    • Avatar
      Martin Jost
      Mär 20, 2022

      gute und ausführliche informationen. danke. wie kann ich einem/dem verein beitreten welcher sich einsetzt um für den eigengebrauch z.b. gin herzustellen?

      Antworten

Hinterlasse eine Antwort Antwort verwerfen

Für Newsletter anmelden und profitieren!

Sign up with us and get latest deals, offers & updates about store.

Sie können Ihr Einverständnis jederzeit widerrufen. Unsere Kontaktinformationen finden Sie u. a. in der Datenschutzerklärung.

Herzlich willkommen auf dem grössten Schweizer Destillen Portal.
Finden Sie ihre Destille!

Ihr Konto

Ihr Konto  
  • Persönliche Infos
  • Bestellungen
  • Rechnungskorrekturen
  • Adressen
  • Gutscheine

Informationen

Informationen  
  • Lieferung
  • Datenschutz
  • AGB's
  • Impressum
  • Zahlung & Rücksendung
  • Kontakt
  • Shops
  • Anmelden

Information speichern

Information speichern  
  • 
    Destillen.ch
    Stauffacherstrasse 32
    8200 Schaffhausen
    Switzerland
  • 
    Rufen Sie uns an: 052 620 34 34
  • 
    Schreiben Sie uns eine E-Mail: office@destillen.ch

Destillen.ch© 2022 Realisiert von RASC-Design.ch

